Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 14.12.2022 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt auf | ||
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 10.913.000 EUR | |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 11.165.300 EUR | |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 EUR | |
2. im Finanzhaushalt auf | ||
a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 10.366.300 EUR |
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 10.224.700 EUR | |
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 141.600 EUR | |
b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.750.900 EUR |
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 4.165.200 EUR | |
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -1.414.300 EUR |
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 1.414.300 EUR |
Von dem in § 2 festgesetzten Höchstbetrag wurde ein Teilbetrag in Höhe von 980.700 EUR von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf | 4.512.700 EUR. |
Von dem in § 4 festgesetzten Höchstbetrag wurde ein Teilbetrag in Höhe von 1.481.500 EUR von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burg Stargard“ vom 4.12.2019 festgesetzt und werden hier nur nachrichtlich dargestellt.
1. Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | |
(Grundsteuer A) auf | 330 v. H. |
b) für die Grundstücke | |
(Grundsteuer B) auf | 427 v. H. |
2. Gewerbesteuer auf | 381 v. H. |
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 40,805 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit
- Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.
- Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
- Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
- Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
- Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.
Nachrichtliche Angaben:
1. | Zum Ergebnishaushalt | |
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 4.290.908 EUR | |
2. | Zum Finanzhaushalt | |
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -1.258.668 EUR | |
3. | Zum Eigenkapital | |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 11.981.903 EUR |
Burg Stargard, 27.01.2023
(Dienstsiegel)
gez. Lorenz
Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 26.01.2023 durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte als Untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit
vom 01.02.2023 bis 14.02.2023
während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.
gez. Lorenz
Bürgermeister
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen