Auf Grund des § 2 der Kommunalverfassung (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. MV S. 467), der§§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V 2005, S. 146), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBI. M-V S. 166, 179) geändert worden ist, hat die Gemeindevertretung Pragsdorf in ihrer Sitzung am 30.11.2022 folgende Benutzungs-und Entgeltordnung beschlossen:

§ 1 Allgemein

Das Gemeindezentrum Pragsdorf, Hauptstraße 17 a und der Gemeindepark Seestraße 6 c befinden sich im kommunalen Eigentum. Die Ausübung des Hausrechts obliegt dem Bürgermeister oder einem von ihm Bevollmächtigten (nachfolgend Verwalter), auch während der Nutzung durch Dritte (Mieter). Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 2 Gegenstand der Nutzung

(1) Die Gemeinde Pragsdorf vermietet auf Antrag folgende Räumlichkeiten im Gemeindezentrum Saal inkl. Küche, Toilette, Terasse im Gemeindepark Umkleideräume inkl. Toilette Halle
Nebengelass

§ 3 Benutzungsgenehmigung

(1) Die Genehmigung zur Nutzung ist beim Bürgermeister oder einem von ihm Bevollmächtigten (Verwalter) zu beantragen.
(2) Die Vermietungsbestätigung (Vergabe) erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Bei unvorhersehbaren Ausfällen besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch.

§ 4 Nutzungsüberlassung

(1) Vor der Nutzungsüberlassung / Vermietung ist ein Nutzungsvertrag abzuschließen. Dieser enthält neben den Nutzerdaten, dem Nutzungsgegenstand und der Nutzungsart, die Nutzungsdauer, die Höhe der Gebühr sowie grundsätzliche Nutzungshinweise.
(2) Die Nutzung des Gemeindezentrums durch die Gemeinde Pragsdorf, ortsansässige Vereine oder gemeinnützigen Vereinigungen hat Vorrang vor einer überwiegend oder ausschließlich privaten Nutzung. Die Nutzung ist nur im Rahmen der vorab erteilten Genehmigung und nur für die angemeldete Veranstaltung zulässig. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist unzulässig.
(3) Eine Vermietung an extremistische Gruppierungen ist ausgeschlossen.
(4) Antragsteller für öffentliche Veranstaltungen mit Sitz bzw. Wohnsitz außerhalb des Gemeindegebietes unterliegen nicht den Festlegungen dieser Benutzungs-und Entgeltordnung. In diesem Fällen erfolgt eine einzelvertragliche Regelung
(5) Die im Gemeindezentrum öffentlich aushängende Hausordnung ist für alle Nutzer/ Mieter/ Besucher verbindlich.

§ 5 Übergabe und Übernahme

(1) Anmeldung, Stornierung, Vertragsabschluss, Übergabe sowie Übernahme des Vermietungsgegenstandes erfolgen grundsätzlich durch den Verwalter bzw. in Ausnahmefällen durch seine Vertretung.
(2) Pflichten des Mieters für den sorgsamen Umgang mit dem kommunalen Eigentum, zur Einhaltung der Hausordnung sowie zum Schadensersatz sind im Nutzungsvertrag detailliert zu verankern.
(3) Die Übergabe des Mietgegenstandes zur Nutzung (Schlüsselübergabe) erfolgt erst nach erfolgter Unterzeichnung des Nutzungsvertrages und Zahlung des Nutzungsentgeltes und der Kaution.

§ 6 Nutzungsentgelt

(1) Für die Nutzung werden folgende Entgelte erhoben:

Saal

Standard (Inkl. Küche, Toilette, Terrasse) 125 € / Tag
Trauerfeiern, Veranstaltungen bis zu 4 Stunden (inkl. Küche, Toilette, Terrasse) 50 € / Tag
Dauermieter mit gesondertem Vertrag (Sportvereine, Angelvereine) 30 € / Monat

Gemeindepark

Standard (Bühne, Umkleide, Toiletten, Halle, Nebengelass) 50 € / Tag

Alle weiteren Nutzungsarten und -entgelte sind in Anlehnung daran zwischen Nutzer und Verwalter individuell abzustimmen.
(1) Schuldner des Nutzungsentgelts sind die vertraglich festgelegten Nutzer. Das Nutzungsentgelt wird mit der Nutzungsvereinbarung in Rechnung gestellt und ist im Voraus zu zahlen.
(2) Für grundsätzlich öffentliche Veranstaltungen der Gemeinde, ortsansässige Vereine sowie gemeinnützige Vereinigungen wird kein Nutzungsentgelt erhoben.
(3) Stornierungen sind kostenfrei nur möglich, wenn sie mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Veranstaltungstermin beim Verwalter eingehen. Anderenfalls ist ein Entgelt in Höhe von 50 % des beabsichtigten Mietgegenstandes zu entrichten.
(4) Mit Vertragsabschluss ist eine Kaution in Höhe von 100 EUR zu entrichten. Die Kaution wird zurückerstattet, wenn bei der Nutzung keine Mängel aufgetreten sind.

§ 7 Nebenkosten

(1) Die Nebenkosten für Heizung, Trinkwasser, Abwasser und Elektroenergie gehen zu Lasten des Nutzers. Sie sind im Nutzungsentgelt enthalten.
(2) Ist während der Nutzung der Einsatz von technischem Gerät vorgesehen, bei dem erheblich höhere Nebenkosten als im Normalfall zu erwarten sind, ist der Verwalter berechtigt, einen Kostenzuschuss in vertretbarer Höhe zuverlangen.

§ 8 Lärmschutz

Die Festlegungen in Abs.1-3 zum Lärmschutz betreffen das Gemeindezentrum:
(1) Tagesveranstaltungen sind Veranstaltungen, die am Tage beginnen und um 22:00 Uhr desselben Tages beendet sind. Bei diesen Veranstaltungen ist es gestattet, den Saal von der Hauptstraße aus zu betreten und zu verlassen. Dazu wird dem Nutzer der Schlüssel übergeben.
(2) Abendveranstaltungen sind Veranstaltungen, die über 22:00 Uhr hinausgehen. Hierzu wird
festgelegt, dass:

  • zum Rauchen der Bereich am Hintereingang des Gemeindezentrums genutztwird,
  • alle Fenster im Saal und in der Küche zur Hauptstraße hin verschlossen und demzufolge nicht mehr zu öffnen sind,
  • das Befahren der Terrasse nicht gestattet ist.

(3) Die Musikanlage ist fest installiert. Nur diese ist zum Abspielen von elektronisch verstärkter Musik zu nutzen. Die Einweisung erfolgt durch den Verwalter.
(4) Die Nutzungsdauer bei privaten Veranstaltungen im Gemeindepark wird bis auf 22.00 Uhr festgelegt.

§ 9 Haftung

(1) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die von ihm oder den Teilnehmern der Veranstaltung während der Nutzung am Mietgegenstand (Gebäude, Ausstattungen, Ausrüstung) oder gegenüber Dritten verursacht worden sind.
(2) Der Nutzer hält die Gemeinde Pragsdorf und den Verwalter von allen Ansprüchen für sich und Dritte bei Schäden frei, die die Gemeinde und der Verwalter nicht zu vertreten haben.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Benutzungs-und Entgeltordnung tritt am 01 .01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungs-und Entgeltordnung vom 27.08.2020 außer Kraft.

Pragsdorf, 22.12.2022

gez. Opitz

Bürgermeister