Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 29.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“ der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), gemäß
§ 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abstimmung mit den Nachgemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung. Die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard zur Verfügung gestellt.

Der Entwurf des B-Planes Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“ der Stadt Burg Stargard, die Begründung und der Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag liegen in der Zeit

vom 08.05.2023 bis 08.06.2023

 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

Montag:                     8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag:                   8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:                  8:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag:               8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag:                      8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13b BauGB Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen begründet.

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

Burg Stargard, den 30.03.2023

 

gez. Lorenz                                        (Dienstsiegel)

Bürgermeister

 

Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“ der Stadt Burg Stargard

Anlage zur Bekanntmachung des Entwurfsbeschlusses

Lage der Fläche im Gemeindegebiet