Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 29.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“ der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), gemäß
§ 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abstimmung mit den Nachgemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung. Die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard zur Verfügung gestellt.
Der Entwurf des B-Planes Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“ der Stadt Burg Stargard, die Begründung und der Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag liegen in der Zeit
vom 08.05.2023 bis 08.06.2023
im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:
Montag: 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13b BauGB Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen begründet.
Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.
Burg Stargard, den 30.03.2023
gez. Lorenz (Dienstsiegel)
Bürgermeister
Bebauungsplan Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“ der Stadt Burg Stargard
Anlage zur Bekanntmachung des Entwurfsbeschlusses
Lage der Fläche im Gemeindegebiet