Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Flüssiggas-LPG, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks) sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.

Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Online-Antragsverfahren bereitgestellt, welches ein effektives und effizientes Antrags- und Bewilligungsverfahren für alle Antragssteller/-innen ermöglichen soll.

Die onlinebasierte Antragsstellung sowie weitere Hilfestellungen für Privathaushalte und Unternehmen, Erstattungsmodellrechner oder FAQ’s für Mecklenburg-Vorpommern sind seit dem 04. Mai 2023 online über die zentralen Adressen:

 https://www.mv-energieportal.de/hilfe-andere-brennstoffe-privathaushalte

oder

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

 möglich.

Ein Papierantrag ist ab Montag, dem 8. Mai 2023 in der Wohngeldstelle – Rathaus, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard erhältlich.

Achtung: Dieser Service umfasst keine inhaltliche Antragsberatung gegenüber der Antragstellerin / dem Antragssteller.

Informationen zum Antragsverfahren können die Antragssteller über info@driveport.de mittels E-Mail erfragen oder über den benannten Internetadressen (siehe oben) entnehmen.

Für telefonische Rückfragen (Antragsteller, Behörden, Dritte u.a.) steht das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V unter der Telefonnummer 0385-58816061 gern zur Verfügung.