Die Gemeinde Holldorf bietet 1 Baugrundstück innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
„Rowa West“, 10. Änderung zum Verkauf an:
Gemarkung | Flur | Flurstück | Lage/Adresse | Nutzung | Größe |
Rowa | 2 | 47/6 | Am Kurzen Weg | Baugrundstück | 1.117 m² |
Mindestgebot: Bodenrichtwert 60,00 € / m²
Entlang der Nordseite des Grundstücks verlaufen eine Abwasser‐ und eine Trinkwasserleitung mit dinglicher Sicherung der Leitungsrechte für den Versorgungsträger.
Kanalanschlussbeiträge und Hausanschlüsse sowie Kosten des Erwerbs sind durch den Erwerber zu tragen. Die Kosten für die Verlegung der Medien sind bei den jeweiligen Versorgungsträgern zu erfragen.
Eine verkehrsrechtliche Erschließung ist in Planung.
Interessenten werden gebeten, Ihr Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Grundstücksausschreibung Baugrundstück Rowa.“ beim Amt Stargarder Land, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard einzureichen.
Grundlage für eine Zuschlagserteilung sind die Einhaltung der baurechtlichen Regelungen des Bebauungsplanes sowie die zweckentsprechende Wohnbebauung innerhalb von 3 Jahren.
Eine Veräußerung kommt nicht in Betracht, wenn bei einem Bieter Weitervermarktungsabsichten bestehen bzw. Spekulationsgeschäfte vermutet werden müssen.
Frist zur Angebotsabgabe: 31.08.2023
Fragen zu den Grundstücken und zum Veräußerungsverfahren richten Sie gern an Frau Arnarson, Abteilung Finanzen, Tel. 039603/25 328, E‐Mail: m.arnarson@stargarder‐land.de
Fragen zu baurechtlichen Vorschriften richten Sie gern an Frau Dörbandt, Bau‐ und Ordnungsamt, Tel. 039603/25 335, E‐Mail: m.doerbandt@stargarder‐land.de.