Es ist wieder soweit – das Amt Stargarder Land steigt in die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung ein. Alle fünf Jahre erfolgt die Modellierung der aktuellen Lärmsituation und die Ermittlung der Betroffenheiten in der Bevölkerung. Dies bildet die Grundlage für die Neuaufstellung des Lärmaktionsplanes, welcher Lärmminderungsmaßnahmen enthält. Diese gilt es umzusetzen, um die stark von Lärm betroffenen Menschen zu entlasten und deren Gesundheit zu schützen. Dieser Prozess verläuft unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit und im Sommer 2024 wird das Ergebnis der EU vorgelegt.

Lärm ist eine der am stärksten empfundenen und am meisten unterschätzten Umweltbeeinträchtigungen in Deutschland. Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes (2011) fühlen sich z.B. 59 % der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm wesentlich gestört und belästigt, davon sogar 36 % hochgradig. Nur 17 % der Bevölkerung werden nicht durch Straßenverkehrslärm belästigt, der damit die häufigste Lärmquelle ist. Die Lärmbekämpfung hat daher für jede Kommune beim Bemühen um einen besseren Umweltschutz eine besondere Bedeutung.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen im Amt Stargarder Land zu senken, um die Lebensqualität zu erhöhen. Dazu gehört es, bestehende „Lärmbrennpunkte“ abzubauen und auch in der Neuplanung zu vermeiden. Für das Amt Stargarder Land ist der Straßenverkehrslärm von besonderer Relevanz. Mit dem Lärmaktionsplan liegt ein Maßnahmenkonzept zur Lärmminderung an vor. Dieses gilt es im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten umzusetzen.

Am 1. August 2023 beginnt eine einmonatige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Informieren Sie sich über die neuen Lärmkarten für den Umgebungslärm unter folgendem Link, jeweils getrennt für den 24-Stunden Zeitraum und den Nachtzeitraum graphisch dargestellt:

Teilen Sie uns Ihre Hinweise mit. Bis zum 30. August 2023 können Sie Ihre Anregungen einfließen lassen und ihre persönlichen Hotspots melden. Wo und durch welche Lärmkategorie fühlen Sie sich besonders gestört? Spüren Sie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Lärm? Welche Wünsche und Vorschläge haben sie, um dem Lärm entgegen zu wirken? Für welche Bereiche wünschen Sie sich Ruhezonen?

Für die Bürgerbeteiligung an der Lärmaktionsplanung und alle anderen Lärmprobleme nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: c.ruchay@stargarder-land.de

Für Anfragen zur Thematik, Einsicht in die Lärmkarten, Vorschläge und Hinweise wenden Sie sich bitte an unten genannten Ansprechpartner, Herrn Ruchay.

Sie können Ihre Hinweise unter dem Stichwort “Lärmaktionsplan Amt Stargarder Land” per E-Mail oder per Post zusenden.

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie auf den Internetpräsenzen des Landesamtes für Umwelt und Natur Mecklenburg-Vorpommern

http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu.htm

und des Umweltbundesamtes

http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm#textpart-1

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 47 a – f Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792) geändert worden ist

Ihr Ansprechpartner:

Herr

Christoph Ruchay

Bau- und Ordnungsamt

Bereich Sicherheit und Ordnung

 

Amt Stargarder Land

Bau- und Ordnungsamt

Mühlenstraße 30

17094 Burg Stargard

Telefon: 039603-25336

E-Mail: c.ruchay@stargarder-land.de