Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal hat gemäß §2 Baugesetzbuch (BauGB) in der öffentlichen Sitzung am 20.06.2023 für den im anliegenden Übersichtsplan (Planzeichnung) gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Agri-PVA Plath II – An der Rinderkoppel“ der Gemeinde Lindetal beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Plath, Flur 1 das Flurstücke 81 sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 86 mit einer Gesamtfläche von ca. 35,5 ha. (siehe Anlage 1)
Der vorhabenbezogene B-Plan dient der Errichtung einer Agri-Photovoltaik- Freiflächenanlage (Agri-PVA).
Der Beschluss vom 20.06.2023 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Lindetal, den 20.06.2023
gez. Kroh
Bürgermeisterin (Dienstsiegel)