Die Bundesrepublik Deutschland und Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Schwerin, Projektgruppe Großprojekte, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, beabsichtigt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit die B 96 zwischen Neubrandenburg und Neustrelitz auszubauen.
Zur Vorbereitung der Entwurfsplanung für den Ausbau werden im Bereich der Stadt Burg Stargard, der Gemeinden Groß Nemerow, Holldorf und Blumenholz sowie der Städte Neubrandenburg und Neustrelitz folgende Vorarbeiten erforderlich:
Baugrunderkundungen durch Großbohrtechnik
Die Vorarbeiten werden im Untersuchungsgebiet
ab Tag der Veröffentlichung zunächst bis zum 08.04.2024 durchgeführt.
Die Grundstücke folgender Gemarkungen können betroffen sein:
- Stadt Neubrandenburg: Gemarkung Neubrandenburg
- Stadt Burg Stargard: Gemarkung Bargensdorf
- Gemeinde Groß Nemerow: Gemarkungen Klein Nemerow, Groß Nemerow, Krickow, Zachow
- Gemeinde Holldorf: Gemarkung Rowa
- Gemeinde Blumenholz: Gemarkungen Usadel, Blumenholz
- Stadt Neustrelitz: Gemarkung Neustrelitz
Eine Übersichtskarte (A3 Format) des Untersuchungsraums ist als Anlage beigefügt.
Nach dem § 16a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) bzw. / § 47 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) haben die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit zur sorgfältigen Vorbereitung von Planungsentscheidungen durchgeführt. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung.
Etwaige durch die o. g. Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung oder das vor Ort tätige Planungsbüro durchgeführt.
Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, sich direkt mit den vor Ort tätigen Planungsbüros oder bei Detailfragen mit dem
Straßenbauamt Schwerin
Projektgruppe Großprojekte
19061 Schwerin, Pampower Straße 68
Mail: B96-NB-NZ@sbv.mv-regierung.de
in Verbindung zu setzen.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschädigung fest.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbauamt Schwerin,
Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe. Die öffentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V).
Im Auftrag
Thomas Genschmer
Leiter Projektgruppe Großprojekte
Straßenbauamt Schwerin