Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 18.10.2023 den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard einschließlich der Begründung, gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abstimmung mit den Nachgemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung. Die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard zur Verfügung gestellt.
Der Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard einschließlich der Begründung liegt in der Zeit
vom 04.12.2023 bis 12.01.2024
im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:
Montag: 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird. Im § 13 Abs. 3 wird ausgeführt: Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.
Burg Stargard, den 02.11.2023
gez. Lorenz (Dienstsiegel)
Bürgermeister
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard
Anlage zur Bekanntmachung des Entwurfsbeschlusses
Lage der Fläche im Stadtgebiet