Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in ihrer Sitzung am 18.10.2023 beschlossen für
3 Teilbereiche in der Gemarkung Burg Stargard, Flur 7, Flurstücke 176/48 (teilweise), 176/49 (teilweise), 176/85 (teilweise), 176/86, 177/16 (teilweise), 177/17, 177/18 (teilweise), 177/23 (teilweise), 177/24 (teilweise), 177/33 (teilweise), 177/52, 178/16 (teilweise), 178/17 (teilweise), 178/25 (teilweise), 178/31 (teilweise), 178/32 (teilweise), 178/34, 178/35, 178/37, 178/40, 178/41 (teilweise) und 178/42 eine 5. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1.996 m².
Die Bereiche der Änderung des Bebauungsplanes werden wie folgt begrenzt:
im Norden: durch landwirtschaftliche Fläche
im Süden: durch Wohnbebauung
im Osten: durch Wohnbebauung
im Westen: durch Wohnbebauung
Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Planziel der Änderung des Bebauungsplanes soll sein, dass separate Fußwege und ein ehemaliger Spielplatz in Wohnbaufläche oder eine private Grünfläche umgewandelt werden sollen.
Der Beschluss vom 18.10.2023 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.
Burg Stargard, den 02.11.2023
gez. Lorenz (Dienstsiegel)
Bürgermeister
Übersichtsplan