Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in ihrer Sitzung am 18.10.2023 beschlossen für
3 Teilbereiche in der Gemarkung Burg Stargard, Flur 7, Flurstücke 176/48 (teilweise), 176/49 (teilweise), 176/85 (teilweise), 176/86, 177/16 (teilweise), 177/17, 177/18 (teilweise), 177/23 (teilweise), 177/24 (teilweise), 177/33 (teilweise), 177/52, 178/16 (teilweise), 178/17 (teilweise), 178/25 (teilweise), 178/31 (teilweise), 178/32 (teilweise), 178/34, 178/35, 178/37, 178/40, 178/41 (teilweise) und 178/42 eine 5. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1.996 m².

Die Bereiche der Änderung des Bebauungsplanes werden wie folgt begrenzt:

im Norden:       durch landwirtschaftliche Fläche

im Süden:         durch Wohnbebauung

im Osten:         durch Wohnbebauung

im Westen:       durch Wohnbebauung

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Planziel der Änderung des Bebauungsplanes soll sein, dass separate Fußwege und ein ehemaliger Spielplatz in Wohnbaufläche oder eine private Grünfläche umgewandelt werden sollen.

Der Beschluss vom 18.10.2023 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.

 

Burg Stargard, den 02.11.2023

 

gez. Lorenz                                          (Dienstsiegel)

Bürgermeister

Übersichtsplan