Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in ihrer Sitzung am 18.10.2023 beschlossen für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf den Flurstücken 4/2 und 9/2, der Flur 2 der Gemarkung Cammin sowie auf den Flurstücken 12 und 13 der Flur 2 der Gemarkung Riepke einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 13,4 ha auf einer Konversionsfläche im ehemaligen Kiestagebau an der Verbindungsstraße von Cammin nach Riepke und an einem 110 m Streifen neben der Bahn in Riepke.

Die Bereiche des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden wie folgt begrenzt:

Teilfläche 1 (Flurstücke 4/2 und 9/2, Flur 2, Gemarkung Cammin)

im Norden:       durch landwirtschaftliche Fläche

im Süden:         durch Waldfläche

im Osten:         durch landwirtschaftliche Fläche

im Westen:       durch landwirtschaftliche Fläche und die Gemeindestraße von Cammin nach Riepke

Teilfläche 2 (Flurstücke 12 und 13, Flur 2, Gemarkung Riepke)

im Norden:       durch landwirtschaftliche Fläche

im Süden:         durch landwirtschaftliche Flächen und teilweise Grundstücke der Ortslage Riepke

im Osten:         durch landwirtschaftliche Flächen

im Westen:       durch die Bahnstrecke Burg Stargard – Blankensee

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Planziel der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll sein, die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu schaffen. Das Planvorhaben soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.

Der Beschluss vom 18.10.2023 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht.

Burg Stargard, den 02.11.2023

 

gez. Lorenz                                          (Dienstsiegel)

Bürgermeister

Übersichtsplan: