Gemäß Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) § 10 Abs. 1 ist für die Kommunalwahl 2024 ein Wahlausschuss zu bilden.
Dieser soll in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in den Vertretungen des Amtsbereiches entsprechen. Der Wahlausschuss soll aus dem Wahlleiter als Vorsitzender und weiteren 4 – 8 Mitgliedern bestehen. Die Anzahl der weiteren Mitglieder des Wahlausschusses wurde durch den Amtsausschuss des Amtes Stargarder Land in seiner Sitzung am 23.11.2023 auf 5 Personen festgelegt. Die Mitglieder und ihre Stellvertretung werden von der Gemeindewahlleitung berufen und öffentlich bekannt gemacht.

Jünger
Amtsvorsteher