Gemäß Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) § 9 Abs. 3 werden die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen von den Vertretungen gewählt. Die Gemeinden des Amtes Stargarder Land haben die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und die Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt übertragen. Damit ist der Amtsausschuss des Amtes verpflichtet, die Wahlleitung und ihre Stellvertretung zu wählen. Bereits in der Sitzung am 29.11.2018 hat der Amtsausschuss Herrn Christian Walter zum Gemeindewahlleiter gewählt. Am 23.11.2023 hat der Amtsausschuss Frau Anja Dielenberg zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin des Amtes Stargarder Land gewählt.
Die Anschrift des Gemeindewahlleiters sowie seiner Stellvertreterin lautet:
Amt Stargarder Land
Mühlenstraße 30
17094 Burg Stargard
Jünger
Amtsvorsteher