Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der  Stadt Burg Stargard

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 23.05.2018 den Entwurf der Textsatzung zur 1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachgemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung und wird auch auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard zur Verfügung gestellt.

Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegen in der Zeit

vom 25.06.2018 bis 27.07.2018

im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

Montag:              8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag:             8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch:            8:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag:         8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag:                8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Burg Stargard, den 31.05.2018

gez. Lorenz                             (Dienstsiegel)

Bürgermeister

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