Aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 03.12.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
- im Ergebnishaushalt auf
einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.135.700 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.135.700 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 0 EUR
2. im Finanzhaushalt auf
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 2.135.700 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von 2.134.600 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 1.100 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 0 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 0 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 0 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Zahlungsfähigkeit wird auf 200.000 EUR festgesetzt..
§ 5 Amtsumlage
- Die Amtsumlage wird auf 16,9154 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
- Die Sonderamtsumlage wird für die die Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Pragsdorf und Lindetal auf 0,5769 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 6 Wertgrenzen
Nach § 4 Abs.12 GemHVO – Doppik sind Investitionen oder lnvestitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.
§ 7 Regelungen zur Deckungsfähigkeit
- Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.
- Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
- Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
- Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
- Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.
Nachrichtliche Angaben:
1. | Zum Ergebnishaushalt | |
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 0 EUR | |
2. | Zum Finanzhaushalt | |
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.100 EUR | |
3. | Zum Eigenkapital | |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 10.759 EUR | |
Burg Stargard, 03.12.2019
Siegel
gez. Jünger
Amtsvorsteher
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit
vom 27.01.2020 bis 07.02.2020
während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.
gez. Jünger
Amtsvorsteher
‘* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen