Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 04.12.2019 beschlossen, dass auf der Grundlage des Vorentwurfs die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen ist.

Gemäß § 3 Abs. 1 erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht und dem Artenschutzfachbeitrag liegen in der Zeit

vom 09.03.2020 bis 10.04.2020

bei der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während der Dienststunden:

  • Montag:              8:30 – 12:00 Uhr
  • Dienstag:            8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch:           8:30 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag:       8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
  • Freitag:               8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Town <strong>Documents</strong>

Es gibt keine Dokumente zu diesem Zeitpunkt.

Burg Stargard, den 28.01.2020

 

gez. Lorenz                                       (Dienstsiegel)

Bürgermeister