Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal hat gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der öffentlichen Sitzung am 10.08.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin” in der Gemeinde Lindetal beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Ballin, Flur 1 die Flurstücke 12/9 (teilweise), 14/1 (teilweise), 15 (teilweise), 16/1 und 17 (teilweise) und hat eine Gesamtgröße von ca. 5,5 ha.
Der vorhabenbezogene B-Plan dient der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) soll durch Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt werden.
Der Beschluss vom 10.08.2021 wird hiermit gemäß § 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Lindetal, den 16.08.2021
(Dienstsiegel)
gez. R. Kroh
Bürgermeisterin
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin” in der Gemeinde Lindetal: