Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ der Stadt Burg Stargard zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 16.09.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee mit dem Entwurf der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt und gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee“ liegt im Süden des Ortsteils Cammin der Stadt Burg Stargard westlich des Camminer Sees. Es umfasst Teile des Flurstückes 76 und Teile des Wegeflurstückes 88 der Flur 2 der Gemarkung Cammin. Das Plangebiet hat eine Größe von 5.396 m².

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind:

  • im Norden: Die nördliche Grenze verläuft im Abstand von 10,70 m parallel zur südlichen Bauflucht des angrenzenden Wohnhauses über das Flurstück 76 der Flur 2 der Gemarkung Cammin,
  • im Westen: die östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 165/1 und 165/3 der Flur 2 der Gemarkung Cammin – Straßenbegleitgrün und die Ackergrenze,
  • im Osten: die westliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 77/1 der Flur 2 der Gemarkung Cammin – die Waldgrenze,
  • im Süden: die nördliche Grenze des Flurstückes 77/1 der Flur 2 der Gemarkung Cammin – die Waldgrenze.

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser “Birkenallee Cammin“

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ bestehend aus

  • der Planzeichnung- Teil A,
  • den textlichen Festsetzungen- Teil B,
  • den örtlichen Bauvorschriften,
  • der Begründung,
  • dem Umweltbericht,
  • dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
  • sowie folgender nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
    • Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Ost vom 06.02.2020
    • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 02.03.2020
    • zwei Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung vom 30.03.2020 und 10.04.2020

liegt

vom 04.10.2021 bis 08.11.2021

in der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:

  • Montag: 8:30 – 12:00 Uhr
  • Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.

Diese Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard www.burg-stargard.de unter der Rubrik Wirtschaft/Auslegungsunterlagen eingestellt.

Hierbei sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbericht

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch

Erhebliche Beeinträchtigungen insbesondere auf die menschliche Gesundheit sind nicht zu erwarten.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere

Mit der Durchführung der Planungsinhalte ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen und Tiere verbunden.

Die Standortbedingungen werden aufgrund der starken anthropogenen Vorbelastung nicht wesentlich verändern, so dass sich bei der Durchführung der Planung kein anderes Artenspektrum einstellen wird als bei einer Nichtdurchführung.

Durch eine rund 1.000 m² große Maßnahmefläche innerhalb des Plangebietes wird die Entwicklung der Artenvielfalt erhöht.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche

Es werden Informationen zur Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche durch zusätzliche Versiegelungen und auf Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen gegeben.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden

Durch das Vorhaben wird Boden beansprucht, der bereits Bauland ist. Die zu erwartenden Eingriffe auf das Schutzgut Boden sind nach gegenwärtigen anthropogenen Vorbelastungen insgesamt als gering einzustufen.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser

Es werden Informationen zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser gegeben.

Von den Planungsinhalten gehen keine gravierenden zusätzlichen Versiegelungen aus, die das Schutzgut Wasser gefährden. Die Umsetzung der Planungsinhalte verursacht geringe zusätzliche Versiegelungen und damit keine erhebliche Verminderung der Grundwasserneubildung.

Die entstehenden Abwässer werden zentral über ein Pumpwerk, das auf dem nordöstlichen Teil des Flurstückes 76 außerhalb des Plangebiets steht, in Richtung Kläranlage Neubrandenburg entsorgt. Das anfallende Regenwasser wird zur Versickerung und Verdunstung auf den Grundstücken freigegeben oder schadlos aufgefangen. Beeinträchtigungen durch erhebliche Veränderungen des Wasserhaushaltes (Änderung des Grundwasserstandes) durch das Vorhaben sind nicht zu erwarten.

Wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft

Es werden Informationen zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gegeben.

Der mit der Umsetzung des Planes  zu erwartende Eingriff in die Landschaft und in das Landschaftsbild ist von geringer Bedeutung.

Eine optische Störwirkung zum Landschaftsbild, zur angrenzenden Waldfläche und dem benachbartem Camminer See entsteht nicht, da mit der Planung eine bestehende straßenbegleitende Bebauung gesichert wird und nur eine geringfügig bauliche Erweiterung planerisch vorbereitet wird.

Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft /Klima

Es werden Informationen zur Verringerung der Kaltluftproduktion durch Versiegelung und zum Art von Ausgleichsmaßnahmen zum Erhalt des lokalen Klimas gegeben. Es bestehen keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft/Klima.

Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Kultur- und Sachgüter

Das Vorhaben stellt keinen Eingriff in Boden- und Baudenkmälern dar.

Es werden Informationen zur Vorgehensweise bei Funden von bislang unbekannter Kultur- und Sachgüter gegeben.

Umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

  • Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Region Ost vom 06.02.2020

Die Deutsche Bahn AG weist auf die Nähe der Bahnanlagen der DB zu benachbarter Bebauung hin. Durch den Bahnbetrieb entstehen Emissionen, die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen sind zu prüfen.

  • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte -Bauamt/Kreisplanung Bauleitplanung vom 02.03.2020

In der Stellungnahme des Landkreises wird auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Eingriffsausgleichsbilanzierung und den Umgang mit  möglichen Vorkommen von Fledermäusen und wildlebenden Vogelarten hingewiesen.

Weitere Hinweise betreffen:

den Umgang mit Abwasser, den Schutz des Bodens und des Grundwassers (Hinweis, dass sich das Vorhaben in einem Gebiet mit artesischem Grundwasser befindet).

Stellungnahmen der Bürger mit folgenden umweltbezogenen Themen:

  • Berücksichtigung des Gewässerschutzes des Camminer Sees bei der geplanten Bebauung
  • Entstehung von erheblicher Lärmbelästigung auf die benachbarte Bebauung durch Verkehrslärm
  • Artenschutzbelange durch Hinweise auf das Vorkommen von geschützten Arten

Burg Stargard, den 14.09.2021                                                                                                                                                                                          (-Siegel-)

gez. Tilo Lorenz
Bürgermeister