Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am 29.09.2021 den Vorentwurf des Bauleitplanes Nr. 25 „Solarpark Kiesgrube Cammin“ der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit dem Umweltbericht, gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 1 sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachgemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Das Baugebiet befinden sich östlich der Bahnlinie Neustrelitz – Neubrandenburg. Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 5,2 ha liegt in der Gemarkung Cammin, Flur 2 umfasst die Flurstücke 4/2, 9/2 und 25/2 jeweils teilweise.
Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich wie folgt:
im Norden: durch landwirtschaftliche Fläche (Flurstück 4/2)
im Süden: durch Waldfläche (Flurstück 9/2)
im Osten: durch landwirtschaftliche Fläche (Flurstück 9/3)
im Westen: durch landwirtschaftliche Fläche und die Gemeindestraße von Cammin nach Riepke (Flurstück 25/2)
Das Plangebiet umfasst das folgende dargestellte Gebiet:
Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung und wird auch auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard www.burg-stargard.de/wirtschaft/auslegungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Vorentwurf des B-Planes Nr. 25 „Solarpark Kiesgrube Cammin“ der Stadt Burg Stargard bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit
vom 08.11.2021 bis 10.12.2021
im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard während folgender Zeiten:
Montag: 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus. Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf der Homepage unter www.burg-stargard.de.
Das Bauleitplanverfahren wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben.
Burg Stargard, den 30.09.2021
gez. Lorenz (Dienstsiegel)
Bürgermeister