Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, hat die Gemeindevertretung Lindetal in der Sitzung am 19.04.2022 die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Leppin der Gemeinde Lindetal (siehe Übersichtsplan), als Satzung beschlossen.

Diese wird nun, auf Grund eines Formfehlers in der Ausfertigung der Satzung, rückwirkend zum 11.05.2022 erneut bekannt gemacht.

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Leppin der Gemeinde Lindetal tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Leppin der Gemeinde Lindetal und die Begründung dazu ab diesem Tag im Rathaus des

Amt Stargarder Land
Bau- und Ordnungsamt
Mühlenstraße 30
17094 Burg Stargard

während folgender Zeiten:

Montag 8:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Satzung kann außerdem im Internet unter www.burg-stargard.de, Button: öffentliche Bekanntmachungen, eingesehen werden.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lindetal unter Darlegung des Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird hingewiesen. Nach § 5 Abs. 5 KV M-V kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.

Leppin, den 11.07.2022,
R. Kroh Bürgermeisterin