Seit Mai 2022 erfolgt bundesweit die Volkszählung. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es drei Erhebungsstellen je eine in Demmin, Neustrelitz und Waren. Das Ziel der Haushaltsbefragung sind Zahlen und Fakten für politische Entscheidungen in der Planung des öffentlichen Lebens. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
werden die Angaben von circa 45.000 Personen erfragt.

Die Bürgerinnen und Bürger werden mittels Zufallsverfahren ausgewählt und erhalten per Post eine Terminankündigung für die Befragung. Grundlage für die Auswahl der Befragten sind die Melderegister in Deutschland. Bisher wurden die Befragungen stets persönlich vor Ort durchgeführt. Aufgrund einer bundesweiten Änderung kann die Erhebungsbeauftragte beziehungsweise der Erhebungsbeauftragte ab sofort die Befragung auch telefonisch durchführen. In der Terminankündigung ist festgelegt, ob die Befragung im Haushalt der Person oder telefonisch  durchgeführt wird. Bei einer telefonischen Befragung ruft die Bürgerin oder der Bürger zum festgelegten Termin die Befragerin oder den Befrager an. Das Zensus-Team wird zwecks Befragung die Bürgerin oder den Bürger nicht anrufen, da die Telefonnummern der Haushalte dem Zensus-Team nicht bekannt sind. Die Bürgerin und der Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, den
telefonischen Termin oder die persönliche vor Ort Befragung in Absprache mit der Erhebungsbeauftragten oder dem Erhebungsbeauftragten zu verlegen, wenn der vorgeschlagene Termin
nicht wahrgenommen werden kann. Laut § 23 Zensusgesetz 2022 sind die Bürgerinnen und Bürger auskunftspflichtig. Die Befragung dauert erfahrungsgemäß nur fünf bis zehn Minuten.

Von den bereits besuchten Haushalten werden circa vier Prozent bei einer Wiederholungsbefragung erneut von Erhebungsbeauftragten aufgesucht und befragt. Dies dient der  Qualitätssicherung der zuvor erfassten Daten. Die zweite bundesweite Änderung ist der Erhebungszeitraum. Dieser wurde von Mitte August auf Ende September verlängert. Wer als Interviewerin und Interviewer beim Zensus-Team mitmachen möchte, kann sich daher noch kurzfristig melden. Die Erhebungsbeauftragten erhalten für ihre Tätigkeit eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 1.500 Euro. Diese richtet sich nach der Anzahl der befragten Personen.

Bei Interesse bitte schnellstmöglich melden bei:
• Erhebungsstelle Neustrelitz:
E-Mail: ehst-neustrelitz@zensus-ost.de
Tel.: 03981 4530 995

• Erhebungsstelle Waren
E-Mail: ehst-waren@zensus-ost.de
Tel.: 03991 1878 160

• Erhebungsstelle Demmin
E-Mail: ehst-demmin@zensus-ost.de
Tel.: 03998 2598 822