Die Stadt Burg Stargard beabsichtigt, 5 Baugrundstücke im Baugebiet „Alte Gärtnerei“ in Quastenberg zu veräußern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hierzu findet ein Interessenbekundungsverfahren mit Angebotsabgabe (Bieterverfahren entsprechend Durchführungserlass zu § 56 KV M-V) statt. Interessenten werden gebeten, ihr Kaufpreisangebot unter Angabe des favorisierten Flurstücks bis zum 04.10.2022 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Interessenbekundungsverfahren Alte Gärtnerei“ bei der Stadt Burg Stargard, Abteilung Liegenschaften, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, einzureichen.

Das Mindestgebot für die 3 möglichen Parzellen entlang der Hauptverkehrsstraße beträgt 60 € je m² und beinhaltet auch die Kosten für die Erschließung der am Grundstück vorhandenen, jeweils anliegenden Verkehrsanlagen, Beiträge für Schmutz- und Regenwasser sowie die dafür nötigen Anschlüsse und Übergabeschächte.

Das Mindestgebot für die 2 möglichen Parzellen entlang der Anliegerstraße (sog. „Lafa-Straße“) wird auf 50 € je m² festgesetzt. Darin enthalten sind die Kosten für die anliegenden Verkehrsanlagen sowie des Beitrages für die Herstellung der Schmutzwasseranlagen. Nicht enthalten sind die Kosten für den Grundstücksanschluss für Schmutzwasser. Für die Regenentwässerung sind auf dem Grundstück eigene Auffang- bzw. Verwertungsmöglichkeiten zu schaffen.

Sämtliche Kosten für anderweitige Anschlüsse (Strom, Gas, Wasser, Breitband etc.) sind bei dem jeweiligen Versorgungsträger anzufragen bzw. bei Inanspruchnahme zu entrichten. Gleiches gilt bei Kosten für die Errichtung von Zufahrten sowie der Pflege, Rückschnitt bzw. Beseitigung von Bäumen und Hecken entsprechend den Festsetzungen des B-Planes.

Die Kosten der Vermessung, Grunderwerbsteuer, Eintragungs- und Notarkosten sind durch den oder die Erwerber zu tragen.

Grundlage für eine Zuschlagserteilung sind die Einhaltung der baurechtlichen Regelungen des Baubauungsplanes sowie die zweckentsprechende Bebauung innerhalb von 3 Jahren. Hierzu werden die Bewerber gebeten, die beabsichtigte Nutzung kurz zu erläutern sowie die Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen zu erklären.

Nähere Informationen zu den baurechtlichen Rahmenbedingungen können über das Bauamt, Ansprechpartner: M. Dörbandt, E-Mail: m.doerbandt@stargarder-land.de, Telefon: 039603 25335, eingeholt werden.

Die Entscheidung über die Annahme des Gebotes bzw. den Zuschlag wird nach Auswertung des Verfahrens durch den Hauptausschuss der Stadt Burg Stargard getroffen!

Eine Veräußerung kommt nicht in Betracht, wenn bei einem Bieter Weitervermarktungsabsichten bestehen bzw. Spekulationsgeschäfte vermutet werden müssen.

Kaufinteressenten sind verpflichtet, sich selbst über die Beschaffenheit und Gegebenheiten der Grundstücke zu informieren.

Weitere Informationen zu den Grundstücken sowie Termine für örtliche Begehungen können eingeholt werden bei Frau M. Arnarson, E-Mail: m.arnarson@stargarder-land, Telefon: 039603 25328.

Burg Stargard, den 24.08.2022

gez. Lorenz

Bürgermeister