Sie möchten angeln? Dazu benötigen Sie einen Touristenfischereischein.
Allgemeine Informationen:
Zur Beantragung eines zeitlich befristeten Fischereischeines des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- dass im Jahr der Antragsstellung noch kein zeitlich befristeter Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern erworben wurde.
- dass für die Fischereiausübung erforderlichen Kenntnisse anhand der erhaltenen Broschüre “Der zeitlich befristete Fischereischein in M-V” erworben und die Bedingungen beachtet werden. Die Broschüre kann unter dem Link heruntergeladen werden.
Besonderheiten:
- Mindestalter für den Erwerb des Fischereischeines des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist 14 Jahre.
- Der Fischereischein wird zeitlich befristet ausgestellt. (bis zu 28 Tage)
- es dürfen keine Gründe vorliegen, die zur Versagung führen:
– z. B.: strafbare Handlungen: fischereirechtlich, tierschutzrechtlich innerhalb der letzten 5 Jahre
– z. B.: begangene Ordnungswidrigkeiten: fischereirechtlich, tierschutzrechtlich innerhalb der letzten 3 Jahre.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen:
- Landesfischereigesetz (LFischG M-V)
- Verordnung über die Erteilung der Fischereischeine und Erhebung der Fischereiabgabe (Fischereischeinverordnung – FSchVO M-V)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft
Gebühren:
Für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines ist ein Betrag in Höhe von 24 Euro zu zahlen.
Antragsstellung:
Zur Antragsstellung benutzen Sie bitte das folgende Formular: Antrag Fischereischein für Touristen und senden es mit den erforderlichen Unterlagen an das Amt Stargarder Land, Einwohnermeldeamt. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Oder Sie kommen zu den entsprechenden Öffnungszeiten persönlich vorbei.