Die Stadt Burg Stargard bietet nachstehende 5 erschlossene Baugrundstücke zur Veräußerung an:
Gemarkung Flur Flurstück Nutzung Größe
Quastenberg 1 19/3 Wohnbebauung 1.109 m²
Quastenberg 1 19/4 Wohnbebauung 1.666 m²
Quastenberg 1 19/5 Wohnbebauung 2.099 m² – Teilung möglich
Mindestpreis für das Flurstück 19/3: 65 €/m²,
Mindestpreis für die Flurstücke 19/4 und 19/5: 50 €/m².
Diese 3 Grundstücke liegen im Gebiet des B-Plans Nr. 24 der Stadt Burg Stargard „Alte Gärtnerei“.
Gemarkung Flur Flurstück Nutzung Größe
Quastenberg 1 21/2 Wohnbebauung 998 m²
Quastenberg 1 21/1, 22/6, 28/3 Wohnbebauung 925 m²
Mindestpreis: jeweils 60 €/m²
Diese 2 Grundstücke liegen im Bereich der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg.
Die Preise verstehen sich als Mindestpreise. Interessenten werden gebeten, ihr Gebot mit der jeweiligen Grundstücksbezeichnung unter Angabe ihrer vollständigen Anschrift bei der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, einzureichen.
Die Entscheidung über die Veräußerung der Objekte erfolgt auf der Grundlage des eingereichten Gebotes entsprechend der Wertgrenzenregelungen der Hauptssatzung der Stadt Burg Stargard. Die Stadt ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen des Bieters werden nicht erstattet. Kosten, die im Rahmen eines Grundstückserwerbs anfallen, sind vom Käufer zu tragen.
Frist zur Abgabe der Gebote: 31.07.2023
Fragen zu den Grundstücken und zum Veräußerungsverfahren richten Sie gern an Frau Arnarson, Abteilung Finanzen, Tel. 039603/25 328, E-Mail: m.arnarson@stargarder-land.de
Fragen zu baurechtlichen Vorschriften richten Sie gern an Frau Dörbandt, Bau- und Ordnungsamt, Tel. 039603/25 335, E-Mail: m.doerbandt@stargarder-land.de.