1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard

1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard

 Hier: Aufstellungsbeschluss

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 23.05.2018 für den im anliegenden Übersichtsplan (Planzeichnung) gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard als Textsatzung beschlossen.

Planziel:

Ziele der 1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard sind, dass die Abrundungsfläche (durch die Darstellung einer Einbeziehungsfläche) ein wenig vergrößert und die Errichtung von Nebengebäuden außerhalb der derzeitigen Baugrenzen zugelassen wird.

Hierbei handelt es sich um die Geltungsbereichsgrenze der Satzung nördlich der Straße Quastenberg in der Flur 2, Gemarkung Quastenberg.

Weiterhin werden die derzeitigen Baufelder zu einem Ganzen vereint, um die bereits bestehenden Hauptgebäude im Nachgang bauordnungsrechtlich zu legitimieren.

Der Beschluss vom 23.05.2018 wird hiermit gemäß § 2 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017, BGBl. I S. 3634 bekannt gemacht.

Burg Stargard, den 31.05.2018

gez. Lorenz

Bürgermeister                                   (Dienstsiegel)

Verfahrensvermerk: Diese Bekanntmachung erscheint am 16.06.2018 im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet auf der Seite der Stadt Burg Stargard.

Anlage 1 zum Aufstellungsbeschluss (PDF)

Einwohnerversammlung in der Gemeinde Pragsdorf

Gemäß § 16 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf § 3 Abs. 1 lade ich für

 

Freitag, 24. Februar 2017 um 19:00 Uhr

 

zu einer Einwohnerversammlung in das Gemeindezentrum ein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Ereignisse des Jahres 2017
  3. Erläuterung zu der Baumaßnahme Seestraße und Weg zum Park
  4. Erläuterung zu der Baumaßnahme Park am Koppelsee
  5. Anfragen der Einwohner zu sonstigen Themen

Um Ihre Anliegen schnellstmöglich klären zu können, nehmen wir gern ihre Fragen vorab entgegen.Diese richten Sie bitte per Mail oder telefonisch an : m.franke@stargarder-land.de oder unter 039603 25311.

Eckhard Beitz

Bürgermeister

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung

Am 09. November 2016 wurde bei einer auf der Insel Riems tot aufgefundenen Reiherente hochpathogenes aviäres Influenzavirus (HPAI) des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Ebenso bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut am 10. November 2016 bei 14 von der Greifswalder Oie eingesandten Wildvögeln das Vorliegen von H5N8 und bei 12 dieser Proben auch das Vorliegen von HPAI H5N8.
Somit wurde der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt.

Zuvor waren bereits bei tot aufgefundenen Wildvögeln in Polen, in Schleswig-Holstein am Großen Plöner See und weiteren Seen in der Umgebung sowie in Baden-Württemberg am Bodensee bei verschiedenen Wasservogelarten das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5N8 nachgewiesen worden. Daneben liegen weitere Verdachtsmeldungen vor und es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren Verdachtsmeldungen zu rechnen.

Das Friedrich Löffler Institut geht in seiner Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAI H5N8 in Deutschland auf Grund der aktuellen Verbreitung von HPAI H5N8 bei Wildvögeln in Polen, Ungarn, Schweiz, Österreich und Deutschland von einem hohen Eintragsrisiko in Hausgeflügelbestände durch dirrekte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und sammelplätzen aus.

Somit wird auf Grundlage des § 13 (1) der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juni 2016 (BGBl. I S. 1564) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Erlass vom 10. November 2016 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern zur Anordnung der landesweiten Aufstallung von Geflügel durch den Landrat festgelegt, dass
im gesamten Kreisgebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Geflügel

1.) in geschlossenen Ställen oder
2.) Schutzvorrichtungen im Sinne des § 13 (1) Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung
zu halten sind.

Schutzvorrichtungen nach Nr. 2 müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.

Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die Allgemeinverfügung ergeht unter dem Widerrufsvorbehalt gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und kann insbesondere dann widerrufen werden, wenn durch eine Risikobewertung nach Maßgabe des Absatzes 2 des § 13 Geflügelpest-Verordnung festgestellt wurde, dass die Aufstallung des Geflügels in den oben genannten Landesgebieten nicht mehr erforderlich ist oder sich die Tierseuchenlage verändert hat.
Neubrandenburg, den 11. November 2016

Dr. Guntram Wagner
Amtsleiter

Jahresablesung 2016

Der Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg informiert

 

Vom 01.11.2016 bis 16.12.2016 wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr die Jahresablesung der Wasserzähler durch die Mitarbeiter der GKU mbH, Betriebsstelle Strasburg, durchgeführt.
Den Mitarbeitern der GKU mbH ist entsprechend § 20 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) der Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gewähren und freizuhalten.
Die Mitarbeiter können sich ausweisen.

K. Heidemann
Betriebsstellenleiterin